Teil 2 unserer diesjährigen dreiteiligen Reihe zum Tag des Rauchmelders:
Rauchmelder sind unter anderem in Nordrhein-Westfalen gesetzlich vorgeschrieben – in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren (§ 47 Abs. 2 BauO NRW).
Doch ein installierter Rauchmelder reicht nicht aus.
Er muss auch funktionieren.
Batterien regelmäßig prüfen
Einmal im Monat testen
Geräte nach spätestens 10 Jahren austauschen
Ein kurzer Knopfdruck kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden.
Nimm dir heute 30 Sekunden Zeit. Teste deinen Rauchmelder.
(KI generiertes Bild)

