Neue Vorschrift zum Mitführen von Masken im Verbandskasten

Im Zuge der Corona-Pandemie hat die medizinische Maske Eingang in unseren Alltag gefunden. Die Tragepflicht in öffentlichen Gebäuden ist zwar zum Teil weggefallen, jedoch gehört die Maske nun an anderer Stelle zum Pflichtinventar. So wurde auf einen Vorschlag des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) und des DIN-Normungsausschusses hin die Ergänzung von zwei medizinischen Schutzmasken in den Verbandskasten aufgenommen. Im Falle eines Unfalls sollen diese sowohl den Eigen- als auch den Fremdschutz gewähren. Die neue Norm DIN 13164:2022 für Verbandskästen gilt zwar schon ab dem 01. Februar, jedoch gibt es eine Übergangsfrist von 12 Monaten. Somit dürfen alte Verbandkästen noch bis zum 31. Januar 2023 im Kraftfahrzeug mitgeführt und im Handel erworben werden.